Nach der Digitalisierung können Ihre Dokumente auf Wunsch vernichtet werden.
Die Entsorgung schafft Platz und Ordnung in Ihrem Aktenregal. Wir bieten Ihnen eine
datenschutzgerechte Entsorgung mit Vernichtungsprotokoll nach BDSG § 5, § 9 und § 11.
- Entsorgung von Beleggut wie Papierdokumente und Ordner
- Entsorgung von Datenträgern aller Art (Disketten, Magnetbändern, Filmen)
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